Leitsätze
Einzelfallentscheidung zum Mitbestimmungsrecht nach § 36 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO (hier: Veränderung der Mitarbeiterpreise in der Cafeteria eines Krankenhauses).
Soziale Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO setzen ein zweckgebundenes Sondervermögen mit einer abgrenzbaren, auf Dauer angelegten Organisation voraus, die der Verwaltung bedarf.