Das Kirchliche Arbeitsgericht ist zuständig für Streitigkeiten aus MAVO und KODA-Ordnung. Es wird tätig auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO). Diese verweist subsidiär auf einige staatliche Gesetze.
Sämtliche relevanten Rechstexte finden Sie nachfolgend:
Mitarbeitervertretungsordnungen der beteiligten Bistümer: