Urteil vom 05.02.2021, I MAVO 11/20

Leitsatz

Einzelfallentscheidung zu einer Zustimmungsersetzung einer Ein (bzw. Rück)gruppierung im Zusammenhang mit der Frage, ob die übertragene Tätigkeit selbstständige Leistungen im Sinne der Vergütungsgruppen 5c Fallgruppe 41a oder 49 oder 6b Fallgruppe 57 der Anlage 2 AVR Caritas nach Maßgabe der Anmerkung 123 erfordert.