Urteil vom 16.09.2020, I MAVO 24/19

Leitsatz

Einzelfallentscheidung zu der beantragten Zustimmung zu einer Um- bzw. Rückgruppierung eines Gruppenleiters in einer Werkstatt für behinderte Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand, der zuletzt der Entgeltgruppe 9 zugewiesen und entsprechend vergütet war.

Entscheidungsrelevante Frage: „Liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im handwerklichen Erziehungsdienst oder im Erziehungsdienst“.