Urteil vom 12.01.2024, I MAVO 11/23

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zum Mitbestimmungsrecht nach § 36 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO (hier: Veränderung der Mitarbeiterpreise in der Cafeteria eines Krankenhauses).

Soziale Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO setzen ein zweckgebundenes Sondervermögen mit einer abgrenzbaren, auf Dauer angelegten Organisation voraus, die der Verwaltung bedarf.