|
der (Erz-) Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Oldenburgischen Teil des Bistums Münster
Danziger Straße 52 a Postanschrift:
20099 Hamburg Postfach 10 19 25
20013 Hamburg
Liebe Besucherin,
lieber Besucher,
ich heiße Sie auf der Internet-Seite des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts in Hamburg herzlich willkommen.
Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht ist als erstinstanzliches Gericht für Verfahren zuständig, die im kollektiven Arbeitsrecht der Kirche wurzeln. Es ist durch den Zusammenschluss von neun Diözesen flächenmäßig das größte der elf bundesweiten Kirchlichen Arbeitsgerichte in Deutschland.
Das Entstehen einer Arbeitsgerichtsbarkeit im Raum der Kirche deutete sich bereits 1981 an. Damals hat das Bundesverfassungsgericht die Frage nach einer Rechtsweggarantie für den Bereich der kircheneigenen Angelegenheiten aufgeworfen. Im Jahre 1989 nahm das Bundesarbeitsgericht diese Frage auf und verneinte sogar eine subsidiäre Zuständigkeit von staatlichen Arbeitsgerichten für Streitigkeiten aus dem kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht. Es stellte zugleich fest, dass die Kirchen diesen Rechtsschutz bis dahin nicht in ihr Rechtsschutzsystem integriert hatten.
Die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) wird diesem geforderten Rechtsschutz nunmehr gerecht. Sie gilt seit dem 1. Juli 2005 bundesweit in allen Bistümern einschließlich der karitativen Einrichtungen. Durch sie wird die Vorgabe der Grundordnung des kirchlichen Dienstes umgesetzt, auf den Gebieten der kirchlichen Ordnungen im Mitarbeitervertretungsrecht unabhängige kirchliche Gerichte vorzusehen.
Dieser Internet-Auftritt soll über die Arbeit des Gerichts informieren.
Mit freundlichen Grüßen
R. Stöcke-Muhlack
Vorsitzende des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts in Hamburg
|